Dieser Stoff wird u.a. aufgrund seiner Inhalationstoxizitt der Verpackungsgruppe I zugeordnet. Nach der Sondervorschrift A4 ist der Transport dieses Stoffes in Passagierflugzeugen verboten, er kann jedoch unter den in dieser Sondervorschrift genannten Bedingungen in Frachtflugzeugen befrdert werden.
Flssige Stoffe, die beim Einatmen sehr giftig sind, mssen gem 2;0.4.1 der ICAO TI in jedem Fall der Klasse 6.1 zugeordnet werden - auch, wenn der Flammpunkt unter 23 C liegt.